04/2023 Unklare Rauchentwicklung außerorts
Wir wurden zu einer unklaren Rauchentwicklung im Bereich des Rewe Marktes gerufen. Die Rauchentwicklung war auf ein Gartenfeuer zurückzuführen. Keine Tätigkeit durch uns von Nöten.
Wir wurden zu einer unklaren Rauchentwicklung im Bereich des Rewe Marktes gerufen. Die Rauchentwicklung war auf ein Gartenfeuer zurückzuführen. Keine Tätigkeit durch uns von Nöten.
Für uns war die Nacht heute früh vorbei. Wir wurden zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage gerufen. Der Bereich wurde vor Ort erkundet und Zigarettenrauch als Auslösegrund festgestellt.
Zusammen mit dem Rettungsdienst, der Feuerwehr Hallgarten und dem Einsatzleitwagen der Feuerwehr Mittelheim wurden wir zu einem Zimmerbrand in Oestrich gerufen. Vor Ort wurde lediglich angebranntes Kochgut vorgefunden. Wir mussten nicht weiter tätig werden.
Wir wurden heute Vormittag zusammen mit der Feuerwehr Mittelheim zu einem Kaminbrand alarmiert. An der gemeldeten Örtlichkeit konnte kein Brandereignis festgestellt werden, sodass wir nach der Erkundung des Bereiches wieder einrücken konnten.
Heute Abend wurden wir zu einem ausgelösten Rauchwarnmelder alarmiert. Da der genaue Einsatzort zunächst nicht ganz klar war, musste die Örtlichkeit erst einmal lokalisiert werden. Am Einsatzort selbst konnte dann allerdings kein Brandereignis festgestellt werden.
Heute morgen wurden wir zu einem ausgelösten Rauchwarnmelder in Oestrich alarmiert. Wir verschafften uns Zugang zur betroffenen Wohnung und konnten lediglich eine leere Batterie als Auslösegrund ausfindig machen.
Der zweite Einsatz des Tages führte uns erneut zu einer Brandmeldeanlage. Auch dieses Mal gab es keinen Handlungsbedarf von Seiten der Feuerwehr. Wir rückten zügig wieder ein.
Am frühen Morgen wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage gerufen. Vor Ort konnte kein Auslösegrund festgestellt werden. Wir konnten schnell wieder einrücken.
Wir wurden mit unserer Drehleiter zu einem Wohnungsbrand nach Winkel alarmiert. Vor Ort wurde angebranntes Kochgut vorgefunden. Durch uns war keine weitere Tätigkeit notwendig.
Wir wurden zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Bei der Erkundung konnte kein Auslösegrund festgestellt werden. Wir rückten daraufhin wieder ein.